Ich stelle auf dieser Seite meine Arbeit als
Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen vor.
In diesem Fachgebiet stehe ich Ihnen als engagierte und kompetente Vertreterin Ihrer Interessen zur Seite.
Mein Schwerpunkt ist das Familienrecht. Hierunter fallen auf der einen Seite alle Konflikte zwischen Paaren und sämtliche Fragen des Kindschaftsrechts auf der anderen Seite.
Ich helfe Ihnen gern in sämtlichen Fragen des Zivilrechts, so etwa bei Streitigkeiten im Mietverhältnis, Bearbeitung von Verkehrsunfällen, Klärung von Uneinigkeiten bei der Erfüllung von Verträgen jeder Art wie z. B. mangelhafte Leistung von Handwerkern oder Streit über Gewährleistungsrechte.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Abwehr und Forderungen, die zu Unrecht gegen Sie erhoben werden. Umgekehrt bin ich die richtige Ansprechpartnerin, wenn einer Ihrer Vertragspartner nicht bereit ist, Ihre Forderung in der vereinbarten Weise zu erfüllen.
Die Leistungen
Problemlösung mit den besten Ergebnissen für die Mandanten
Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen habe ich es natürlich vor allem mit den rechtlichen Fragen von Trennung und Scheidungen zu tun. Zum Familienrecht gehört aber auch das Recht der Adoption, das Abstammungsrecht, Unterhaltspflichten, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft und auch der Lebenspartnerschaft.
Seniorenrecht
Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Zivilrecht
Bearbeitung von Verkehrsunfällen, Forderungsabwehr, Mietrecht, Schmerzensgeld, Vertragsrecht, Zwangsvollstreckung
Gut zu wissen
KOSTEN
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt die Höhe der Gebühren der Rechtsanwältin. Im RVG orientiert sich die Höhe der Gebühren meist an dem Wert des Gegenstandes.
In vielen Rechtsbereichen besteht auch die Möglichkeit, eine Gebührenvereinbarung zu treffen, also etwa ein Stundenhonorar oder ein Festhonorar.
Was für Sie im Einzelfall empfehlenswert ist, werden wir in einem ersten Beratungsgespräch feststellen.
und noch etwas
Ihre Versicherung kann die Beratungskosten übernehmen
Nur in seltenen Ausnahmen gibt es für Familienrecht eine Deckung in Rechtschutzversicherungsverträgen. Allerdings übernehmen fast alle Rechsschutzversicherer die Kosten einer Erstberatung. Schauen Sie in Ihren Vertrag!
Anwaltskanzlei Susanne Sicher
Ursulinenstr. 19
53879 Euskirchen
Telefon: 0 22 51 / 782 018
Telefax: 0 22 51 / 782 110