Bei einer Scheidung wird das Vermögen der Ehepartner auseinandergesetzt (geteilt). Dieser ist Teil der Güterrechtlichen Auseinandersetzung, beispielsweise die Entscheidung über die Zukunft einer in der Ehe gemeinsam erworbenen Immobilie.
Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben, gibt es dafür den Zugewinnausgleich. Der Grundgedanke liegt darin, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen.
Die Stichtagsregelung zum Datum der Eheschließung, der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrages beim Antragsgegner soll helfen, sog. Schlupflöcher zu schließen. So soll vermieden werden, dass ein Ehepartner im Zeitraum zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung Vermögenswerte zum Nachteil des anderen Ehepartners verschiebt.
Kann ich Ihnen helfen?
Sie möchten hierbei kompetente Hilfe und Beratung haben? Dann kommen Sie auf mich zu.
Ich helfe Ihnen in meiner Fachkanzlei für Familienrecht in Euskirchen gerne bei einem güterrechtlichen Ausgleich weiter!