Hier werden die Rentenansprüche zwischen Ehepartnern nach einer Scheidung verteilt.
Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität erhält, der – zum Beispiel wegen der Kindererziehung – auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat.
Das Familiengericht ermittelt die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Diese teilt das Gericht unter den Eheleuten zu gleichen Teilen auf. Es gibt eine Vielzahl verschiedener, teilweise sehr unterschiedlich werthaltiger Versorgungsanrechte. Dazu gehören beispielsweise Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen, Betriebsrenten und private Lebensversicherungen auf Rentenbasis, z.B. die „Riester-Rente“.
Jede auszugleichende Versorgung soll künftig intern geteilt werden. Das heißt, dass der ausgleichsberechtigte Ehepartner einen eigenen Anspruch auf Versorgung bei dem Versorgungsträger des anderen Ehepartners erhält . Eine externe Teilung, also die Begründung eines Anrechts bei einem anderen Versorgungsträger, ist nur in bestimmten Fällen zulässig.
Kann ich Ihnen helfen?
Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrer Scheidung besondere Rentenansprüche von Ihnen beansprucht werden sollten?
Dann kommen Sie gerne auf mich zu. Ich berate Sie gerne vor Ort in meiner Anwaltskanzlei für Familienrecht in Euskirchen.