Das Umgangsrecht ist ein Teil des Sorgerechts im Kindschaftsrecht.
Das Recht auf Umgang besteht unabhängig vom Recht der elterlichen Sorge. Es soll den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm in der Regel nahestehen, aufbauen, aufrechterhalten und fördern. Vor allem nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern sollen dem Kind die familiären Beziehungen möglichst erhalten bleiben. Nicht nur ein Vater hat das Recht auf Umgang mit seinen leiblichen Kindern. Sondern umgekehrt steht Kindern ein Anspruch auf Umgang mit dem von der Mutter geschiedenen Vater zu.
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