Sorgerecht

Gerade im Sorgerecht geht es um die jüngsten in der Familie. Oft sind Kinder so klein, dass sie noch nicht selbst entscheiden können, was sie genau wollen. Das führt bei Eltern während der Trennung oder Scheidung zu Streitigkeiten. Darunter leiden die Kinder.

Kommen Sie daher direkt zu mir und lassen Sie sich beraten. Ich finde gemeinsam mit der Gegenseite eine Lösung für die Kinder, mit welcher beide Elternteile leben können.

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst:

  • die Sorge für das Kind
  • das Vermögen des Kindes
  • die Vertretung des Kindes im Rechtsverkehr
  • Gesundheit

Grundsätzlich stehen beiden Eltern die gemeinsame Sorge zu, auch nicht verheirateten.

Das Familiengericht kann die elterliche Sorge einem Elternteil übertragen, wenn der andere Elternteil zustimmt oder zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung der alleinigen Sorge auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Ziel anwaltlicher Beratung muss das Einvernehmen zwischen den Eltern sein. Streitereien bedeuten für die Kinder erhebliche Belastungen, weil sie zum Spielball der elterlichen Auseinandersetzungen werden.

Der betreuende Elternteil hat ohnehin Entscheidungsbefugnis über die Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Zum Sorgerecht gehört das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Zu Beginn der Trennungszeit besteht zwischen den Eltern oft keine Einigkeit darüber, in wessen Haushalt die Kinder künftig leben sollen. Oder es besteht Streit darüber, ob ein Elternteil einen Umzug des anderen hinnehmen muss. Sind die Partner  ansonsten in der Lage, ein Mindestmaß an Verständigung aufzubringen, kann die gemeinsame elterliche Sorge aufrecht erhalten und nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden.

Kann ich Ihnen helfen?

Sie sind unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Gerne berate ich Sie als Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen. 

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