Umgangsrecht

Sie lassen sich scheiden oder trennen sich? Sie haben Angst, dass Sie danach die Kinder nicht mehr sehen dürfen? Im Umgangsrecht wird der Anspruch auf Umgang mit minderjährigen Kindern festgelegt.

Hierbei helfe ich Ihnen sehr gerne – beratend und begleitend. Kommen Sie auf mich zu und wir gehen den Weg gemeinsam, damit Sie Ihre Kinder auch weiterhin sehen dürfen.

Das Umgangsrecht ist ein Teil des Sorgerechts im Kindschaftsrecht.

Das Recht auf Umgang besteht unabhängig vom Recht der elterlichen Sorge. Es soll den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm in der Regel nahestehen, aufbauen, aufrechterhalten und fördern. Vor allem nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern sollen dem Kind die familiären Beziehungen möglichst erhalten bleiben. Nicht nur ein Vater hat das Recht auf Umgang mit seinen leiblichen Kindern. Sondern umgekehrt steht Kindern ein Anspruch auf Umgang mit dem von der Mutter geschiedenen Vater zu.

 

Kann ich Ihnen helfen?

Sie sind unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Gerne berate ich Sie als Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen.

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