Vorsorgevollmacht

Sie möchten für Ihr Alter vorsorgen und beim Eintreten von alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen keine fremde Person als Betreuer zugeteilt bekommen?

Kontaktieren Sie mich und ich kümmere mich zusammen mit Ihnen um Ihre Vorsorgevollmacht.

 

Um die rechtliche Betreuung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht. Sie bietet die Chance, vorsorglich einen Bevollmächtigten zu bestellen für Situationen, in denen die Betroffenen nicht mehr selbst entscheiden können.
So verhindern Sie, dass die Gerichte einen gesetzlichen Betreuer zur Wahrnehmung der Vorsorge-Aufgaben bestellt. Diese betreuende Person kann unter Umständen eine fremde Person für Sie sein. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass eine ausgewählte, bekannte Person die Betreuung von Ihnen übernimmt. Sprechen Sie im Vorfeld mit der einzusetzenden Person über die Vorsorgevollmacht.

Gerne bin ich Ihnen beratend behilflich. Wir können hierzu telefonieren oder in meiner Kanzlei in Euskirchen über eine mögliche Vorsorgevollmacht sprechen.

Vorsorgevollmachten können bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) registriert werden.

Kann ich Ihnen helfen?

Sie benötigen eine Beratung hierzu? Dann schreiben Sie mir gerne eine Nachricht.

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